Lernentwicklungsgespräche

Im Zuge der Änderung der Grundschulordnung haben die Grundschulen seit letztem Schuljahr zur Stärkung der Eigenverantwortung die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen.
§ 43 GrSO wird demnach um folgenden neuen Absatz 11 ergänzt:

“Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres. …”

Lehrerkonferenz und Elternbeirat haben im Juli 2015 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der für das Schuljahr 2015/2016 Anwendung findet.

Für den 4. Jahrgang bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

Zeitraum der Durchführung:
Da die Lernentwicklungsgespräche für alle Schüler und Schülerinnen einer Klasse eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, beginnen diese vor dem amtlichen Termin zur Aushändigung des Zwischenzeugnisses und können ggf. auch nach diesem Termin noch abgeschlossen werden.

Die Lernentwicklungsgespräche finden außerhalb der Unterrichtszeit statt und sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Teilnehmer:
Im Lernentwicklungsgespräch tauschen sich Schulkind, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigte als unmittelbar am Lernprozess des Kindes Beteiligte aus.

Ablauf der Dokumentation:
Im Lernentwicklungsgespräch steht die individuelle Situation des Kindes mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotentialen im Fokus. Mit Blick auf die altersgemäß begrenzte Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler hat sich eine Gesprächsdauer von maximal 30 Minuten bewährt. Die Lehrkraft führt das Gespräch mit dem Kind im Beisein der Erziehungsberechtigten und dokumentiert das Lernentwicklungsgespräch.

Das Original des von der Lehrkraft, den Erziehungsberechtigten und dem Kind unterschriebenen Dokumentationsbogens erhalten das Kind und seine Eltern. Eine Kopie des Bogens nimmt die Schule zu ihren Unterlagen.